Reisehinweise USA

Coronavirus/Covid-19: Aktuelle Hinweise für Reisende


Das Coronavirus hat die Reisewelt verändert. Während Reisende aus Deutschland und
Europa in den USA traditionell bislang willkommen waren und die Einreiseformalitäten zwar
aufwendig aber letztendlich unproblematisch waren, gilt seit dem 13. März 2020 bis auf
weiteres ein Einreiseverbot für alle Reisenden aus Europa, die sich innerhalb eines
Zeitraums von 14 Tagen vor der Einreise in die USA in einem Schengenstaat aufgehalten
haben. Diese Bestimmungen können sich in die eine oder andere Richtung schnell wieder
ändern, weshalb wir dringend empfehlen, sich im Vorfeld einer USA-Reise über den
aktuellen Stand gut zu informieren. Vor der Corona-Pandemie galten die folgenden Regeln
für die Einreise


Einreise in die USA

Grundsätzlich ist die Einreise in die USA für deutsche Staatsbürger zu touristischen Zwecken
visumsfrei. Maximal 90 Tage können Sie im Rahmen des sogenannten Visa Waiver-
Programms im Land bleiben. Das gilt ähnlich für Geschäftsreisende und Transitreisende.
Wenn Sie in den USA arbeiten möchten brauchen Sie eine gesonderte Genehmigung. Alle
Besucher benötigen für die gesamte Aufenthaltsdauer einen gültigen, elektronischen
Reisepass,der zwingend über einen eingebauten Chip verfügen muss. Für visafreie
Aufenthalte wird außerdem der Nachweis eines Rück- oder Weiterflugtickets verlangt.
Seit 2009 wird vor Ihrer Anreise Ihr Hintergrund im ESTA-Verfahren geprüft. Kontrolliert wird
beispielsweise, welchen Tätigkeiten Sie nachgehen, ob Sie Straftaten begangen oder offene
Geldstrafen in den USA haben. Die ESTA (Electronic System for Travel Authorization)
Genehmigung ist eine für etwa zwei Jahre gültige Einreiseerlaubnis. Ab Erteilung können
Sie so oft Sie wünschen in die USA kommen.


Die ESTA-Genehmigung kann nur über die Internetseite offizieller Anbieter beantragt werden
– entsprechende Links finden Sie auf der Homepage der amerikanischen Botschaft. Von
Seiten der amerikanischen Behörden wird Ihnen eine Gebühr von 14 US-Dollar für die ESTA
von der Kreditkarte abgebucht. Das Auswärtige Amt weist darauf hin, dass beim Ausfüllen
des ESTA-Formulars sowie aller Visumsanträge genauestens auf die Korrektheit der
Angaben geachtet werden muss. Die ESTA ist keine Garantie für eine Einreise. Die letztliche
Entscheidung treffen die Grenzbeamten nach einem Interview mit Ihnen über Ihre
Reisegründe. Diese scannen auch die Fingerabdrücke aller Einreisenden.
Wer im ESTA-Verfahren abgelehnt wird, muss in einer der amerikanischen
Auslandsvertretungen ein Visum beantragen. Ein Visum statt ESTA müssen Sie auch
beantragen, wenn Sie zuvor Länder bereist haben, die in den USA als potenziell gefährdend
eingeschätzt werden (u.a. Afghanistan, Iran, Irak, Syrien, Libyen, Jemen, Somalia, Sudan).
Für Doppelstaatler es sinnvoll, noch vor der Buchung einer Reise die US-Behörden in
Deutschland zu kontaktieren. Die Einreisebestimmungen der USA bezüglich der
Herkunftsländer können sich tagesaktuell ändern und auch andere muslimische Staaten und
Regionen betreffen.
Die Beantragung eines Visums ist auch notwendig, wenn Sie in den uSA arbeiten wollen.
Selbst bei unbezahlter Arbeit, einem Austauschprogramm, Studium u.a. ist eine
entsprechende Anmeldung erforderlich. Teilweise gleichen die Behörden die von Ihnen
angegebenen Informationen mit Online-Daten, z.B. von Facebook-Profilen ab. Wer mit dem
eigenen Schiff oder Flugzeug amerikanisches Staatsgebiet ansteuert, benötigt ebenfalls ein
Visum. Während Ihres Aufenthalts sollten Sie immer eine Kopie Ihres Reisepasses,
einschließlich der Aufenthaltsgenehmigung mit sich tragen.

Achtung: Mit einem Kinderreisepass ist die visumsfreie Einreise in die USA nicht möglich.
Welche Zollvorschriften gibt es bei der Einreise in die USA?
Bei der Ankunft in den USA gibt es ausführliche Zollkontrollen. Auf der Hinreise erhalten Sie
bereits das Formular 6059B, in dem Sie Ihre mitgebrachten Waren und Objekte erklären.
Angaben müssen z.B. gemacht werden, wenn Sie mehr als 1l Alkohol mit sich tragen. Die
Regelung gilt ausschließlich für Personen über 21 Jahre. Bei allen höheren Mengen fallen
Zollgebühren an. Gesonderte Richtlinien gibt es bei Absinth. Dieser darf nicht mehr als 10%
an Thujonen enthalten. Bei Fleisch und fleischhaltigen Gerichten, Milch und Käse bestehen
diverse Beschränkungen. Öl, Essig, Gewürze, Honig, Tee und Kaffee sollten nicht
mitgebracht werden. Die meisten ausländischen Obst- und Gemüsesorten dürfen ebenfalls
nicht ins Land gebracht werden und für Pflanzen, Pflanzensamen und Muttererde ist eine
spezielle Genehmigung erforderlich.

Persönliche Kleidung ist prinzipiell in unlimitierten Mengen erlaubt. Sollten die Gegenstände
für den Verkauf vorgesehen sein, müssen Sie mit der Erhebung von Zollgebühren rechnen.
Beschränkungen bestehen außerdem auf Produkten aus Ländern, die aktuell einem
Embargo unterliegen (Kuba, Iran, Burma, Sudan).
Ab einer Summe von über 10.000 US-Dollar Bargeld müssen Sie Angaben zur Herkunft des
Geldes machen und es deklarieren. Geschenke dürfen bis zu einem Wert von 100 US-Dollar
ins Land gebracht werden. Vaporizer und E-Zigaretten dürfen grundsätzlich legal
mitgenommen werden, aber es gibt Unterschiede in den einzelnen Bundesstaaten. Viele
haben mittlerweile rechtliche Beschränkungen festgelegt. Zudem ist die Einfuhr von Liquids
bei fehlender Kennzeichnung auf Englisch sehr schwer, da seit Anfang 2020 manche
populäre Geschmacksrichtungen wegen Jugendschutz verboten sind.
Für verschreibungspflichtige Medikamente ist die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung
und Beipackzetteln erforderlich. Sport- und Jagdwaffen sind prinzipiell nach vorheriger
Erlaubnis zugelassen, müssen jedoch wieder ausgeführt werden. Voll und halb automatische
Waffen sind generell verboten. Selbst kleinste Mengen von Rauschmitteln können zur
Strafverfolgung in den USA führen. Neben Haftstrafen werden meistens lebenslange
Einreisesperren verhängt. Die Geldstrafen erreichen schnell sechsstellige Werte. Selbst im
Transitbereich werden gezielte Kontrollen durchgeführt.

Impfvorschriften


Konkrete Impfungen werden bei der Einreise in die USA nicht verlangt. Lediglich bei der
Einreise aus Gelbfiebergebieten ist ein entsprechender Nachweis erforderlich. Das Robert-
Koch-Institut empfiehlt ggf. Vorsorgemaßnahmen gegen Hepatitis A und B. Viele
Bildungseinrichtungen verlangen bei Austauschprogrammen in Schulen einen Nachweis
über Meningokokken- und Masernimpfungen.
Diese Angaben sind nur Hinweise ohne Gewähr. Da sich Einreiseregelungen schnell ändern
können, erkundigen Sie sich jeweils kurz vor Ihrer Reise über aktuelle Entwicklungen.

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